Eine Verlängerung oder Verkürzung der Laufzeit ist grundsätzlich nicht möglich, es sei denn, Sie entscheiden sich für eine frühzeitige und kostenfreie Rückzahlung des gesamten zum aktuellen Zeitpunkt noch ausstehenden Restbetrags.
Beiträge in diesem Abschnitt
- Wann finden die Abbuchungen statt?
- Werden die Daten an die SCHUFA oder ähnliche Organisationen gemeldet? Ist der Eintrag dann so lange vorhanden, wie der Kredit läuft?
- Wie bezahle ich meine Raten?
- Sind meine Daten bei Abwicklung über bezahl.de sicher?
- Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um für die Ratenzahlung zugelassen zu werden?
- Warum wird vor Abschluss des Vertrags eine Risiko-/Bonitätsprüfung durchgeführt?
- Warum muss ich bei Abschluss des Vertrags für die Ratenzahlung meine persönlichen Daten verifizieren?
- Kann ich die Ratenzahlung frühzeitig beenden und die gesamte Summe zurückzahlen?
- Ich habe ein neues Bankkonto eröffnet und möchte das bisher für die Ratenzahlung hinterlegte Konto aktualisieren. Wie kann ich diese Änderung vornehmen?
- Ich habe eine Mahnung wegen einer ausstehenden Servicerechnung vom Autohaus erhalten, obwohl ich bei Vertragsabschluss die Ratenzahlungsoption vereinbart habe. Wie sollte ich in dieser Angelegenheit vorgehen?
- Weitere anzeigen