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Werden die Daten an die SCHUFA oder ähnliche Organisationen gemeldet? Ist der Eintrag dann so lange vorhanden, wie der Kredit läuft?

Bei der Risikoprüfung, im finalen Schritt des Checkouts, erfolgt in der Regel auch eine Anfrage der Endkunden bezogenen Bonitätsdaten bei Auskunfteien, etwa bei der SCHUFA.

Solche Auskunftei Anfragen gehören bei Ratenzahlungsvereinbarungen wie vorliegend, aber auch bei anderen, auf Dauer angelegten Vertragsverhältnissen, wie Darlehens-, Stromliefer-, Mobilfunkverträgen etc. zur gängigen Praxis.

Diese Anfragen werden für eine begrenzte Zeit bei den Auskunfteien gespeichert. Sie sollten jedoch nicht mit Eintragungen von sogenannten Negativmerkmalen verwechselt werden. Diese werden nur dann bei den Auskunfteien vorgenommen, wenn die betroffene Person bereits in erheblichem Zahlungsrückstand ist und ein Inkassodienstleister eingeschaltet wurde.

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